Verkehrsunfallabwicklung: Was im Schadensfall zu beachten ist!
Der Kfz.- Gutachter und Sachverständige Herr Gabriel Raiolo aus Hamburg erörtert im Folgenden Fragen aus seiner Praxis, die bei Geschädigten nach einen Verkehrsunfall wiederholt auftreten.
Kfz-Gutachten: Warum benötige ich dieses?
Ein Kfz-Sachverständigengutachten wird in der Regel nach einem Verkehrsunfall zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung im Rahmen der Schadensregulierung in Auftrag gegeben. Es dient vorrangig zu Beweiszwecken und zur Ermittlung des sogenannten fiktiven Schadens. Der beauftragte Sachverständige ermittelt die voraussichtlichen Kosten einer Reparatur des Fahrzeugs und weist diese in seinem Gutachten aus. Überdies kann ein Kfz Gutachten auch zur unabhängigen Wertermittlung eines Fahrzeugs (z.B. Oldtimergutachten) dienen. Weitere Gründe für die Beauftragung eines Kfz Gutachten sind zum Beispiel:
- Kauf oder Verkauf von einem Gebrauchtwagen
- als Nachweis für das Finanzamt
- um Streitigkeiten im Erbschaftsfall zu vermeiden
- aus steuerlicher Sicht im Geschäftsfall
- etc.
Neben der detaillierten Aufnahme sämtlicher Fahrzeugschäden ermittelt der Sachverständige auch die Nutzungsausfallkosten sowie die Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs.
Vorteile eines Kfz-Gutachtens
Nach einem Verkehrsunfall ist es schwierig abzuschätzen, ob am verunfallten Fahrzeug ein Bagatellschaden oder ein auf den ersten Blick nicht zu erkennender, kostenaufwändiger Sachschaden eingetreten ist. Ein Auffahrunfall mit sichtbaren Dellen an der Stoßstange kann hohe Reparaturkosten an der Karosserie auslösen. Auch die Spaltmaße können stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Werden diese Schäden nicht detailliert und fachgerecht von einem unabhängigen Kfz-Gutachter festgehalten, kann sich dieser Umstand nachteilig auf den Wert des Fahrzeugs auswirken. Allerdings kann es auch einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen, wenn der Geschädigte bei einem Bagatellschaden ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt, dessen Kosten unverhältnismäßig hoch im Vergleich zum Fahrzeugschaden sind. In solchen Fällen sollte die Heranziehung eines Sachverständigen in Betracht gezogen werden.
Was gilt bei einem Unfall als Bagatellschaden?
Wenn der Schaden am dem Fahrzeug unter dem Wert von 715,81 € liegt, darf der Geschädigte von einem sogenannten "Bagatellschaden" ausgehen (so der BGH). Liegen die Kosten für ein Kfz-Gutachten über diesen Betrag, so sind diese nicht erstattungsfähig und der Geschädigte sollte mit seinem Sachverständigen klären, ob nicht ein „Kurzgutachten“ erstellt werden sollte.
In seinem Ratgeber informiert Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo regelmäßig über Themen aus dem Bereich Kfz Gutachten, Versicherung und vieles mehr. In dem Artikel "Gutachten oder Kostenvoranschlag" erfahren Sie mehr über diesen Themenkreis.
Kosten eines Kfz - Gutachtens
Die Kosten eines Sachverständigengutachtens werden grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.
Unfallgeschädigter? Diese Kosten trägt grundsätzlich (Ausnahme, bei Mitverschulden nur eine anteilige Regulierung der Kosten) die gegnerische Versicherung:
- Kosten des Sachverständigen
- Kosten eines beauftragten Rechtsanwaltes
- Reparaturkosten des Fahrzeugs
- Wertminderung
- Entsorgungskosten
- Standkosten
- Mietwagen
- Polizeieinsatz
- Schmerzensgeld
- ... zur gesamten Übersicht aller Ansprüche an die gegnerische Versicherung
Kfz Gutachter Hamburg: Dies sollten Sie bei der Auswahl eines Kfz Gutachters berücksichtigen
Die freie Auswahl des Sachverständigen darf der Geschädigte entscheiden. Weitere Hinweise zu diesem Thema erfahren Sie in dem Artikel "9 Argumente der gegnerischen Versicherung".
Falls der Schaden bereits durch einen Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung festgestellt wurde, kann der Geschädigte den Schaden dennoch nachträglich durch einen eigenen unabhängigen Sachverständigen feststellen lassen. Hierzu wird auf die Sendung "Plusminus" verwiesen, die zeigt, wie Versicherungen bei der Regulierung des Schadens vorgehen. Wichtig bei der Auswahl des Sachverständigen ist, dass dieser geprüfter, unabhängiger Sachverständiger ist und über die notwendigen Qualifikationen in Form eines Meisterbriefes verfügt.
Der Kfz-Techniker-Meister und Kfz-Gutachter Gabriel Raiolo ist unabhängiger Kfz Sachverständiger aus Hamburg.
Kontaktdaten Kfz-Sachverständiger Gabriel Raiolo:
Telefon: 040 – 60 59 08 56
E-Mail: info@gutachter-raiolo.de.
Internet: http://www.gutachter-raiolo.de/
Einbürgerungslotsen: Unterstützung bei der Einbürgerung
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ein einzigartiges Angebot ins Leben gerufen: die Einbürgerungslotsen.
Die Einbürgerungslotsen sind Personen mit und ohne Migrationshintergrund. Sie engagieren sich für Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten.
Sie kommen zum großen Teil aus verschiedenen Communities, in denen sie sehr gut vernetzt sind. Sie kennen sich mit den gesellschaftlichen Strukturen und Kulturen aus und sind mit der jeweiligen Sprache vertraut.
Einbürgerungslotsen stehen auch Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite! Sie helfen zum Beispiel, wenn Sie Informationen Ihres Konsulats oder zum Einbürgerungstest benötigen oder wenn Ihnen bestimmte Abläufe im Einbürgerungsverfahren nicht klar sind. In Workshops werden die Lotsen regelmäßig im Einbürgerungs- und Aufenthaltsrecht geschult, um ihr Wissen auf dem Gebiet zu festigen und auf dem aktuellen Stand zu sein. Hier klicken zum weiterlesen.